Zum Inhalt springen

Entrümpelung Genossenschaftswohnung Wien: Alles zur Rückgabe

Entrümpelung Genossenschaftswohnung Wien: Der große Ratgeber

In Wien lebt ein großer Teil der Bevölkerung in Genossenschaftswohnungen. Wenn Sie eine solche Wohnung zurückgeben — ob wegen Umzug, Trennung oder Todesfall — gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten. Denn Genossenschaften haben eigene Regeln, die sich von Gemeindewohnungen und privaten Mietverhältnissen unterscheiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Genossenschaft vs. Gemeindewohnung: Der Unterschied

Viele verwechseln Genossenschaftswohnungen mit Gemeindewohnungen. Hier die wichtigsten Unterschiede:

GemeindewohnungGenossenschaftswohnung
EigentümerStadt Wien (Wiener Wohnen)Wohnbaugenossenschaft (z.B. ÖVW, EGW)
VergabeÜber Wohnticket der MA 50Direkt über die Genossenschaft
FinanzierungsbeitragKeinerJa (oft mehrere Tausend Euro)
RückgabeAn Wiener WohnenAn die jeweilige Genossenschaft
KautionMeist 3 MonatsmietenFinanzierungsbeitrag + ggf. Kaution

Der größte Unterschied: Bei Genossenschaftswohnungen haben Sie oft einen Finanzierungsbeitrag (früher "Genossenschaftsanteil") bezahlt. Diesen bekommen Sie bei Rückgabe anteilig zurück — aber nur, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wird.

Die größten Wohnbaugenossenschaften in Wien

Wien hat dutzende Wohnbaugenossenschaften. Die wichtigsten sind:

ÖVW (Österreichisches Volkswohnungswerk)
- Eine der ältesten Genossenschaften Wiens
- Verwaltet tausende Wohnungen in ganz Wien
- Bekannt für strenge Rückgaberichtlinien
- Kontakt über die ÖVW-Hausverwaltung

EGW (Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft)
- Große Bestände vor allem in den Außenbezirken
- Eigene Richtlinien zur besenreinen Übergabe
- Abrechnung des Finanzierungsbeitrags nach Wohnungszustand

GESIBA
- Eine der größten Genossenschaften Österreichs
- Verwaltet über 23.000 Wohnungen in Wien
- Hat ein eigenes Kundenservice-Center
- Detailliertes Übergabeprotokoll

Siedlungsunion
- Fokus auf familienfreundliches Wohnen
- Eigene Rückgabe-Checkliste für Mieter
- Üblicherweise faire Abwicklung

BWS (Bundeswohnbaugesellschaft)
- Bundesweite Genossenschaft mit vielen Wohnungen in Wien
- Standardisierter Rückgabeprozess

Familienwohnbau
- Spezialisiert auf Familienwohnungen
- Oft moderne Anlagen mit guter Ausstattung

Wichtig: Jede Genossenschaft hat eigene Richtlinien. Kontaktieren Sie VOR der Kündigung Ihre Hausverwaltung und fragen Sie nach den konkreten Rückgabebedingungen.

Besonderheiten bei der Rückgabe einer Genossenschaftswohnung

1. Finanzierungsbeitrag zurückbekommen

Beim Einzug in eine Genossenschaftswohnung haben Sie einen Finanzierungsbeitrag bezahlt. Bei der Rückgabe erhalten Sie einen Teil davon zurück. Aber:

  • Der Betrag wird jährlich abgeschrieben (meist über 25-30 Jahre)
  • Die Abrechnungssumme hängt vom Zustand der Wohnung ab
  • Schäden und Mängel werden abgezogen
  • Die Abrechnung kann mehrere Monate dauern

Rechenbeispiel: Sie haben vor 10 Jahren 15.000 € Finanzierungsbeitrag bezahlt. Bei einer Abschreibung über 30 Jahre bekommen Sie noch ca. 10.000 € zurück — minus Abzüge für eventuelle Schäden.

2. Kaution und besenreine Übergabe

Zusätzlich zum Finanzierungsbeitrag haben die meisten Genossenschaften eine Kaution (meist 3 Monatsmieten). Diese bekommen Sie zurück, wenn:

  • Die Wohnung vollständig geräumt ist — alle Möbel, alle persönlichen Gegenstände raus
  • Die Wohnung besenrein übergeben wird — Böden gekehrt, grober Schmutz entfernt
  • Keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorhanden sind
  • Alle Schlüssel vollständig übergeben werden
  • Keine offenen Mieten oder Betriebskosten bestehen

Was genau bei der Übergabe zu beachten ist, haben wir in unserer Wohnung Übergabe Checkliste Wien zusammengefasst.

3. Einbauten und Veränderungen

Viele Mieter haben im Laufe der Jahre Veränderungen an der Wohnung vorgenommen. Bei der Rückgabe gilt:

  • Einbauküchen: Müssen in der Regel entfernt werden, es sei denn, die Genossenschaft oder der Nachmieter übernimmt sie.
  • Böden: Selbst verlegte Böden (Laminat, Vinyl) müssen oft entfernt werden.
  • Wände: Dübellöcher zuspachteln. Auffällige Wandfarben (dunkelrot, schwarz) müssen übermalt werden.
  • Sanitäranlagen: Selbst installierte Armaturen müssen durch die Originalteile ersetzt werden — wenn Sie die noch haben.

Tipp: Sprechen Sie mit der Hausverwaltung. Oft ist eine Ablöse durch den Nachmieter möglich, besonders bei hochwertigen Küchen.

Professionelle Räumung vs. selbst machen

Selbst räumen — für wen geeignet?

Selbst räumen lohnt sich, wenn:
- Die Wohnung klein ist (1-2 Zimmer)
- Sie genug Helfer und ein Transportfahrzeug haben
- Sie genug Zeit haben (mindestens 2-3 Tage)
- Sie körperlich fit sind

Professionelle Räumung — wann sie sich lohnt

Eine professionelle Räumung lohnt sich, wenn:
- Die Wohnung groß oder voll ist
- Sie unter Zeitdruck stehen (Frist läuft ab)
- Schwere Möbel oder Einbauten zu entfernen sind
- Es sich um einen Todesfall handelt und die Belastung zu groß ist
- Die Wohnung in einem oberen Stockwerk ohne Lift liegt

Bei Kraftpack bieten wir die Räumung von Genossenschaftswohnungen als Komplettservice an — von der Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe. Alles zum Fixpreis, keine Überraschungen.

Was kostet eine professionelle Räumung?

Die Kosten richten sich nach Größe und Aufwand. Unsere Richtwerte:

  • 1-2-Zimmer-Wohnung: ab 490 €
  • 3-Zimmer-Wohnung: ab 850 €
  • 4+-Zimmer-Wohnung: ab 1.590 €
  • Keller zusätzlich: ab 240 €

Alle Preise inkl. MwSt. Mehr Details in unserem Kosten-Ratgeber.

Unser Service für Genossenschafts-Mieter

Bei Kraftpack verstehen wir die Besonderheiten von Genossenschaftswohnungen. Unser Ablauf:

  1. Kostenlose Besichtigung — Wir schauen uns die Wohnung an und besprechen die Anforderungen Ihrer Genossenschaft.
  2. Verbindliches Fixpreis-Angebot — Keine versteckten Kosten. Der Preis steht fest.
  3. Räumung zum Wunschtermin — Oft schon innerhalb von 48 Stunden möglich.
  4. Besenreine Übergabe — Wir übergeben die Wohnung so, dass die Genossenschaft zufrieden ist.

Häufige Fragen

Muss ich die Einbauküche ausbauen, wenn sie noch gut ist?
Das kommt auf Ihre Genossenschaft an. Viele erlauben eine Übernahme durch den Nachmieter. Fragen Sie Ihre Hausverwaltung rechtzeitig — am besten schriftlich. Ohne Genehmigung müssen Sie die Küche entfernen.

Wie lange dauert die Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags?
Das variiert je nach Genossenschaft. Üblich sind 3-6 Monate nach der Rückgabe und Abrechnung. Manche Genossenschaften zahlen erst nach Neuvermietung der Wohnung.

Kann ich die Räumungskosten vom Finanzierungsbeitrag abziehen lassen?
Nein, das sind getrennte Vorgänge. Die Räumung müssen Sie selbst organisieren und bezahlen. Den Finanzierungsbeitrag rechnet die Genossenschaft separat ab.

Was passiert, wenn ich die Wohnung nicht rechtzeitig räume?
Die Genossenschaft kann weiterhin Miete verrechnen und die Räumung auf Ihre Kosten durchführen lassen. Das ist deutlich teurer als eine eigene Beauftragung. Außerdem kann es zu Abzügen vom Finanzierungsbeitrag kommen.

---

Genossenschaftswohnung zu räumen? Kraftpack erledigt die komplette Wohnungsauflösung für Sie — professionell, schnell und zum Fixpreis. Rufen Sie uns an: +43 676 580 55 33

Brauchen Sie Hilfe bei der Entrümpelung?

Kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunden.